Der Forschungsprozess zeichnet sich – trotz sorgfältiger Planung und einem strukturierten Vorgehen – stets auch durch ungeplante Versuchs-und-Irrtums-Prozesse aus. Als Beispiele können fehlerbehaftete experimetelle Aufbauten, falsche Ausgangsparameter bei Simulationen, falsch ausgewählte Modelle oder auch einfache Tippfehler genannt werden. Entsprechende Versuche führen – bei zunächst existierender Unkenntnis über vermeintliche Fehler – jedoch zunächst auch über Forschungsdaten, mit denen adäquat umzugehen ist. Schließlich könnten diese Daten ggf. doch noch für Dritte von Interesse sein, z.B. falls sich ein vermeintlicher Fehler nach erneuter Prüfung und Diskussion noch nicht als solcher herausgestellt und lediglich eine (eigene) Fehlinterpretation der Ergebnisse stattgefunden hat.
Gleichwohl könnten die gewonnenen Daten aber nach genauer Prüfung tatsächlich „wahr falsch“ sein, so dass mit ihnen keine inhaltlichen Schlüsse gezogen werden können. Die Ablage und Archivierung solcher, zudem erklärungsbedürftiger Daten erschiene dann wenig sinnvoll. Ein Beispiel: Von einer Besuchergruppe werden zehn Fotos mit identischem Motiv gemacht, von denen letztlich nur eins („das beste Bild“) für eine Weiterverwendung geeignet ist. Die übrigen neun Bilder würden keine sinnvolle Verwendung finden, damit lediglich Speicherbedarf „verbrauchen“ und sollten daher gelöscht werden.
Der Umgang mit vorläufigen, d.h. erhobenen aber noch nicht final interpretierten Daten, lässt sich i.A. nicht allgemein regeln. Für einen adäquaten Umgang mit ihnen werden daher die folgenden Leitsätze definiert:
Sofern sich im vorgenannten Fall jedoch keine offenkundigen Fehler nachweisen lassen sollten, bleiben die Daten weiterhin gespeichert und dokumentiert, um somit Gegenstand der weiteren (eigenen) Forschung bleiben zu können.