FDM-Leitlinie der TU Clausthal
Auszug aus der Präambel:
„Das Management von Forschungsdaten muss daher nach anerkannten Standards erfolgen und hohen Anforderungen genügen. Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Forschung sowie die möglichst breite und langfristige Nachnutzung der Daten sind dabei gleichberechtigte Ziele. Dies sind zentrale Aspekte guter wissenschaftlicher Praxis.“
Zentrale Grundsätze der FDM-Leitlinie der TU Clausthal sind:
Verantwortung der Projektverantwortlichen für das FDM ihrer Projekte. Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis und Fachstandards ist sicherzustellen
Projekte erfordern einen Datenmanagementplan (DMP), der Verantwortlichkeiten, Art und Umfang der Daten und Zugangsrechte festlegt. DMP ist vor Projektbeginn zu erstellen und fortzuschreiben. Instituts- oder projektinterne Richtlinien zum Umgang mit Daten sind zu erstellen
Speicherung und Archivierung in der TUC-IT oder vertrauenswürdigen externen Repositorien
Beachtung ethische, datenschutz- und urheberrechtliche oder geheimhaltungswürdige Belange
Daten für wissenschaftliche Zwecke frei verfügbar halten