FDM-Leitlinie der TU Clausthal

Auszug aus der Präambel:

„Das Management von Forschungsdaten muss daher nach anerkannten Standards erfolgen und hohen Anforderungen genügen. Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Forschung sowie die möglichst breite und langfristige Nachnutzung der Daten sind dabei gleichberechtigte Ziele. Dies sind zentrale Aspekte guter wissenschaftlicher Praxis.“​

Zentrale Grundsätze der FDM-Leitlinie der TU Clausthal sind:

  • Verantwortung der Projektverantwortlichen für das FDM ihrer Projekte. Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis und Fachstandards ist sicherzustellen​
  • Projekte erfordern einen Datenmanagementplan (DMP), der Verantwortlichkeiten, Art und Umfang der Daten und Zugangsrechte festlegt. DMP ist vor Projektbeginn zu erstellen und fortzuschreiben. Instituts- oder projektinterne Richtlinien zum Umgang mit Daten sind zu erstellen​
  • Speicherung und Archivierung in der TUC-IT oder vertrauenswürdigen externen Repositorien ​
  • Beachtung ethische, datenschutz- und urheberrechtliche oder geheimhaltungswürdige Belange​
  • Daten für wissenschaftliche Zwecke frei verfügbar halten​
fdm-leitlinie_der_tu_clausthal.txt · Zuletzt geändert: 01.06.2022 16:22 von Jens-Peter Springmann
Valid CSS Driven by DokuWiki Recent changes RSS feed Valid XHTML 1.0