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Forschungsdaten
Die DFG definiert Forschungsdaten wie folgt:
„Zu Forschungsdaten zählen u. a. Messdaten, Laborwerte, audiovisuelle Informationen, Texte, Surveydaten oder Beobachtungsdaten, methodische Testverfahren sowie Fragebögen. Korpora und Simulationen können ebenfalls zentrale Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung darstellen und werden daher ebenfalls unter den Begriff Forschungsdaten gefasst. Da Forschungsdaten in einigen Fachbereichen auf der Analyse von Objekten basieren (z. B. Gewebe-, Material-, Gesteins-, Wasser- und Bodenproben, Prüfkörper, Installationen, Artefakte und Kunstgegenstände), muss der Umgang mit diesen ebenso sorgfältig sein und eine fachlich adäquate Nachnutzungsmöglichkeit, wann immer sinnvoll und möglich, mitgedacht werden. Ähnliches gilt, wenn Software für die Entstehung oder Verarbeitung von Forschungsdaten erforderlich ist.“
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Forschungsdaten sollten - sofern keine betriebswirtschaftlichen oder Datenschutzrechtliche Bedenken vorliegen - immer öffentlich zugänglich und über Jahre bis Jahrzehnte verfügbar sein. Dies gilt nochmals mehr, wenn sie durch Gelder öffentlicher Hand entstanden sind, wie beispielsweise Projekte des Bundes oder der Länder. Forschungsdaten zu erheben ist zeit- und kostenintensiv. Speziell Daten über große Messbreiten und/oder lange Zeiträume sind wertvoll für die Ableitung von Gesetzmäßigkeiten und können später als Basis für politische Entscheidungen dienen (Beispiel Langzeit-Temperaturmessungen zur Quantifizierung des Klimawandels).