====== Textbaustein für Antragstellungen ====== Die folgende Textvorlage ist für die Verwendung in Förderanträgen bei geforderten Aussagen zum FDM im jeweiligen Vorhaben bestimmt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG legt mit ihren Leitlinien zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis (Kodex) die grundlegenden Prinzipien und Standards guter wissenschaftlicher Praxis fest. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung der in der wissenschaftlichen Gemeinschaft gültigen und anerkannten Regeln zum Umgang mit wissenschaftlichen Daten wie auch zur Berücksichtigung von Gender- und Diversity-Aspekten vor, während und nach einer Projektdurchführung. Die Technische Universität Clausthal hat sich auch auf Basis dieses Kodex eine eigene Ordnung zu den **Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis** und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten gege-ben (https://vhb.vw.tu-clausthal.de/pages/viewpage.action?pageId=37388418). Alle Forschenden der TU Clausthal haben diese Ordnung schriftlich akzeptiert. Ergänzend zu ihrer Ordnung zu den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat sich die TU Clausthal eine **Forschungsdaten-Leitlinie** (FDM-Leitlinie) gegeben (https://www.fdm.tu-clausthal.de/erste-schritte/forschungsdaten-leitlinie) und unterstützt die Forschenden aktiv bei der FDM-relevanten Projektplanung, z.B. bei der Erstellung von Datenmanagementplänen und bei der Auswahl geeigneter Repositorien (https://www.fdm.tu-clausthal.de/). Der Beratung liegen die FAIR-Prinzipien zugrunde. Angehörige der TU Clausthal beteiligen sich an mehreren FDM-Initiativen (z.B. NFDI4Ing, NFDI-Matwerk) und der neu konstituierten AG FDM Niedersachsen. Aufbauend auf der FDM-Leitlinie wurde ein für die Einrichtung spezifisches und verbindliches FDM-Konzept erarbeitet. Für den Umgang mit allen entstehenden Forschungsdaten, auch solchen, die gemäß u.U. geltender Geheimhaltungsvereinbarungen der Projektpartner für eine öffentliche Nutzung in Betracht kommen, gelten die FAIR-Datengrundsätze gemäß der Definition von Wilkinson et al. Die Eckpunkte des im hier vorgeschlagenen Projekt umgesetzten FDM-Konzepts sind: * Zu Beginn des Forschungsprojekts liegt ein Datenmanagementplan (DMP) vor, der u. a. Verantwortlichkeiten für die Datenpflege benennt, Art und Umfang der zu erwartenden Daten be-schreibt sowie Zugangsrechte und -vorbehalte definiert und den Anforderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) genügt. Ein entsprechendes Basismuster steht den Antragsteller:innen zur Verfügung. Der DMP wird bei Bedarf im Verlauf des Forschungsprojekts als lebendes Dokument den Entwicklungen des Projekts entsprechend angepasst. * Die Verwaltung von administrativen und Forschungsdaten findet über den gesamten Lebenszyk-lus des Vorhabens durch Nutzung fest definierter Werkzeuge statt. Explizit sind dies die Projekt-Stammdatenverwaltung (Eigenentwicklung), die zentrale Kollaborations-Plattform und allgemeine Dateiablage (MS SharePoint), für die Dokumentation von Experimenten/Simulationen, Metada-ten-Verwaltung der Forschungsdaten und Verlinkung zu Forschungsdaten (Elektronisches Labor-buch) sowie zur Ablage von Forschungsdaten (redundant gesicherte Netzlaufwerke) statt. Die Verwendung dieser Werkzeuge ist in der Leitlinie der Einrichtung und dem jeweiligen DMP fest-gehalten. Vorgaben zur Verknüpfung der Inhalte finden sich dort ebenfalls. * Es bestehen verbindliche Konventionen hinsichtlich des Datenmanagements. Die Speicherung von Forschungsdaten erfolgt ausschließlich auf redundant gesicherten Netzlaufwerken des Rechenzentrums der TU Clausthal; für die Festlegung der projektspezifischen Datenspeicherorte be-stehen einheitliche Regelungen, um eine (Wieder-)Auffindbarkeit nach Projektende generieren zu können. Die Benennungsschemata inklusive der parallel abgelegten Metadaten dienen der Vorbe-reitung einer potenziellen Veröffentlichung der Forschungsdaten. * Erhobene Forschungsdaten werden in offenen, dokumentierten und ggf. textbasierten sowie häufig genutzten Dateiformaten (.csv, .txt, .html, .xml, .tiff, PDF/A …) gespeichert, um eine möglichst langfristige Weiter- und Nachnutzung der Daten zu ermöglichen. Sofern Daten in geräte-/herstellerspezifischen Formaten erhoben werden sollten, liegen für diese Daten verbindliche Vorgaben hinsichtlich ihrer Konvertierung in offene Dateiformate vor, wobei auch die Rohdaten im Ausgangsformat aufbewahrt werden. * Eine Veröffentlichung von Forschungsdaten inklusive der zugehörigen Metadaten in verschiedenen transdisziplinären oder fachspezifischen Repositorien wird angestrebt (z. B. GRO.data, https://datadryad.org, https://zenodo.org oder https://pangaea.de). Die Identifikation eines geeigneten Repositoriums erfolgt jeweils fach-/projektspezifisch. Zur Identifikation eines geeigneten Repositoriums wird auf die Informationsquellen des Portals re3data sowie von NFDI4Ing, der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur für die Ingenieurswissenschaften, zurückgegriffen, welche unter https://rxp.datamanager.kit.edu eine umfangreiche Liste von fachlich relevanten Repositorien und Datenquellen pflegt. * Die Publikation von Forschungsdaten (einschließlich ihrer Metadaten) und Forschungsergebnissen erfolgt unter Vergabe möglichst offener Lizenzen.